Was kostet eine Vollnarkose? Übernimmt die Krankenkasse Kosten?

Was kostet eine Vollnarkose? Übernimmt die Krankenkasse Kosten?

Eine Narkose zählt zu den Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Ob eine Narkose angebracht ist und von der Krankenkasse finanziert wird, muss also vorher abgeklärt werden.


Die Erbringung einer Narkose kann bei der Krankenkasse abgerechnet werden bei:

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
  • Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie.
  • Eingriffen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist.
  • Vorliegen von Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs von Lokalanästhesie oder Analgosedierung.

In allen anderen Fällen sind die Kosten für die Vollnarkose von dem Versicherten selbst zu tragen. Hier ist zwischen den zahnärztlichen Maßnahmen – diese werden in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften immer von der Kasse getragen – und den Kosten für die Vollnarkose zu unterscheiden.

Gern beraten wir Sie bei der Entscheidung für eine Narkose sowie bei der Antragstellung an Ihre Krankenkasse. Sie können uns anrufen oder das Kontaktformular benutzen. Wir melden uns dann bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen.

Leiden Sie unter Zahnbehandlungsangst? Haben Sie Fragen zur Behandlung? Schreiben Sie uns!

Dr. Nowak beantwortet gerne Ihre Fragen. Je präziser Sie ihr Anliegen formulieren umso besser werden wir Ihnen antworten können.

Weitere Themen