Behandlungen in Vollnarkose

Behandlungen in Vollnarkose

Aufgrund von traumatischen Erlebnissen bei Zahnarztbesuchen, ist es einigen Patienten unmöglich sich in eine normale zahnärztliche Behandlung zu begeben. Allein der Gedanke an den Zahnarzt, bzw. die bevorstehende zahnärztliche Behandlung führt zu Angst und Unwohlsein, meist begleitet von vegetativen Störungen wie Schweißausbrüchen, Schwindel und Herzrasen bis hin zu Panikattacken.

Daraus resultiert meist ein jahrelanges Fernbleiben vom Zahnarzt mit einem stetig steigenden Behandlungsbedarf. Selbst größere Schäden an Zähnen und Zahnfleisch, ästhetische Probleme und Schmerzen können die Patienten nicht zu einem Zahnarztbesuch bewegen.

Die betroffenen Patienten ertragen mitunter jahrelang Zahnschmerzen bei eingeschränkter Kaukraft und stetig zunehmendem schlechten Gewissen, das Selbstvertrauen leidet und die Lebensfreude nimmt ab. Im Laufe der Zeit baut sich dadurch immer mehr ein “unüberwindliches Hindernis” auf.

Eine Sanierung in Vollnarkose ist in diesem Fall ein sinnvolles Hilfsmittel. Die Gewissheit, dass die Zahnbehandlung schmerzfrei ist und nicht miterlebt werden muss, kann für viele Patienten schon den ersten Schritt der Kontaktaufnahme erleichtern.

Durch moderne, verträgliche Narkosemittel lässt sich die Narkosezeit und –tiefe je nach Bedarf genau dosieren. Oft reicht schon eine einzige Sitzung aus, um folgende Behandlungen durchzuführen:

  • Zahnstein- und Zahnentfernung
  • Kariesentfernung
  • Parodontalchirurgische Eingriffe
  • Implantateinbringung
  • Knochenaufbau
  • Füllungen bzw. Aufbaufüllungen
  • Beschleifen der Zähne
  • provisorische Versorgung

Narkosen können in den meisten Fällen ambulant durchgeführt werden. Bei einer Vollnarkose können meistens alle notwendigen Behandlungen in einem einzigen Arbeitsgang durchgeführt werden. Bei einer Teilnarkose, in welcher der Patient in einen dämmrigen Halbschlaf versetzt wird, sind unter Umständen mehrere Sitzungen notwendig.

Die Risiken einer Narkose sind – eine Voruntersuchung vorausgesetzt – relativ gering. Die eingesetzten Medikamente werden vom Körper schnell wieder abgebaut. Nach der Narkose entsteht lediglich eine vorübergehende Benommenheit.

Eine weitere Narkosebehandlung ist in den meisten Fällen nicht nötig. Der Angstpatient hat wieder Hoffung und ein neues Selbstbewustsein. Die Eingliederung der endgültigen Versorgung erfolgt in der Regel mit normaler Betäubung (falls nötig). Nach der abgeschlossenen Behandlung sollte eine regelmäßige Prohylaxe (Zahnreinigung) erfolgen um die Zähne vor weiteren Schäden zu schützen.

Leiden Sie unter Zahnbehandlungsangst? Haben Sie Fragen zur Behandlung? Schreiben Sie uns!

Dr. Nowak beantwortet gerne Ihre Fragen. Je präziser Sie ihr Anliegen formulieren umso besser werden wir Ihnen antworten können.

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