Zahnzusatzversicherung: für mehr als „ausreichende“ Leistungen

Zahnzusatzversicherung: für mehr als „ausreichende“ Leistungen

Umfragen zufolge legen inzwischen vier von fünf Deutschen Wert auf gesunde Zähne – und diese dürfen gern auch attraktiv aussehen. Gesetzliche Krankenkassen bieten, ihrem Auftrag entsprechend, eine Zahnversorgung, die „ausreichend, wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig“ ist. Hintergrund ist, dass alle Beiträge der Mitglieder sozusagen „in einen Topf“ geworfen werden, und wenn ein Mitglied eine Behandlung benötigt, wird diese aus diesem Topf der Allgemeinheit bezahlt. Das macht deutlich, dass „Sonderwünsche“ wie spezielle Materialien, mehr Attraktivität, aber auch aufwändige Verfahren wie Implantate bei Zahnersatz-Bedarf nicht „auf Kasse“ gehen können. Während die Gesetzliche Krankenkasse bei einer „notwendigen“ Behandlung dafür Sorge trägt, dass ein Zahnproblem „ausreichend“ und „zweckmäßig“ gelöst wird bei möglichst geringem Kostenaufwand, kann eine private Zusatzversicherung weitergehende Qualitäts-Wünsche abdecken. Hier muss man beachten, darauf wies Prof. Dr. Germán Gómez-Román, Universität Tübingen und Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Implantologie/DGI, in einem Interview kürzlich hin, dass die Versicherung nur für Behandlungen aufkommt, die bei Abschluss des Vertrages noch nicht geplant waren. Zudem gibt es Wartezeiten, ehe höhere Zuschüsse bewilligt werden, und nicht jede Zahnzusatzversicherung deckt auch alle Behandlungsarten ab. Vor Abschluss sollte man sich daher gut beraten lassen – und auch überlegen, ob ein privater Sparvertrag bei der Hausbank letztlich sinnvoller ist.

28.08.2013

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