Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bauen auf den Effekt der Zahnvorsorge – ein Angebot, das viele jüngere Patienten nicht kennen, wie eine Umfrage zeigte. Patienten, die regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen und sich diese Untersuchung im „Bonusheft" bestätigen lassen, erhalten einen erhöhten Zuschuss für den Fall, dass doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.
Die GKV hat für Zahnersatz einen sogenannten „Festzuschuss" bestimmt, das bedeutet, vereinfacht dargestellt: Alle Patienten bekommen, wenn sie einen Einzel-Zahn an bestimmter Stelle verloren haben und dieser ersetzt werden muss, den gleich hohen Behandlungskostenzuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser gleicht meist die Kosten für eine gemäß den Krankenkassen-Richtlinien „ausreichende, wirtschaftliche" Zahnersatzlösung aus. Möchten Patienten eine beispielsweise hinsichtlich der Materialien anspruchsvollere Lösung, müssen sie die Mehrkosten selbst bezahlen.
Auch wenn sie sich für einen Implantat-getragenen Zahnersatz entscheiden, erhalten sie denselben Festzuschuss wie alle Patienten und tragen die Differenzkosten selbst. Liegt ein Bonus-Heft vor, das mindestens über fünf aufeinanderfolgende Jahre vor der Behandlung eine jährliche Kontrolluntersuchung ausweist, zahlt die GKV einen erweiterten Festzuschuss; dieser erhöht sich noch einmal, wenn das Bonusheft regelmäßige Zahnkontrollen über zehn Jahre belegt.