Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung hat sich nicht nur bei der Bevölkerung herumgesprochen: In sehr vielen Familien gehört die kurz „PZR“ genannte intensive Mundpflege in der Zahnarztpraxis zum regelmäßigen Vorbeuge-Programm. Die Entfernung weicher oder bereits verhärteter Zahnbeläge (Zahnstein) schützt die Zähne und nicht zuletzt das Zahnfleisch vor Zerstörung durch verschiedene Bakterienarten. Während die meisten Krankenversicherungen für ihre Privatpatienten-Kunden schon länger die Rechnungen für diese Vorsorgemaßnahme übernehmen, ganz oder weitgehend, beteiligen sich nun auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen an den Behandlungskosten. Es lohnt sich also, bei der eigenen Krankenkasse anzufragen, ob die „PZR“ bereits bezahlt oder zumindest bezuschusst wird. Schätzungsweise rund 12 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben zudem eine „Zahnzusatzversicherung“ abgeschlossen für Zahn-Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen stehen. Ein Tipp von Prof. Dr. Germán Gómez-Román, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Implantologie/DGI: „Wer eine solche Zusatzversicherung hat, sollte prüfen, ob die ‚PZR' dort in den vertraglichen Vereinbarungen mit abgesichert ist. Die Verträge sind oft recht kompliziert und so übersieht man leicht, was einem alles zusteht.“

Professionelle Zahnreinigung: Immer mehr Kassen machen mit
30.12.2013
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