Seit Januar 2014 ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eKG) die Krankenversicherungskarte, die bislang von Patientinnen und Patienten beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch vorgelegt werden muss. Mit der eKG und einem elektronischen Gesundheitsnetz können Gesundheitsdaten, die für die Behandlung benötigt werden, in Zukunft schnell und einfach elektronisch zur Verfügung gestellt werden, wenn der Patient dies wünscht. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, haben fast alle Versicherten diese Karte inzwischen erhalten. Versicherte ohne eGK werden dennoch natürlich bei einem Zahnarztbesuch nicht abgewiesen. Übergangsweise kann noch bis Ende September 2014 die alte Krankenversichertenkarte in der Zahnarztpraxis vorgelegt werden, um Kassenleistungen zu erhalten.“
Mit der elektronischen Gesundheitskarte zum Zahnarzt

22.01.2014
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