Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Vergütung der Festkosten der Basisversorgung durch die Krankenkassen von 50% auf 60% gestiegen. Wer noch vor dem 1. Oktober einen aktuellen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten hat und diesen innerhalb der nächsten 6 Monate eingliedern lässt, sollte vorher bei der Krankenkasse eine Anpassung der Genehmigung an die aktuelle Rechtslage beantragen. Das kann, abhängig vom jeweiligen Festkostenzuschuss, eine signifikante Einsparung bedeuten.
Ein neuer Heil- und Kostenplan ist dafür nicht nötig.