Viele Beihilfe-Patienten haben schon die Erfahrung gemacht: Die Rechnung ihres Zahnarztes haben sie an die zuständige Stelle geleitet und zu einigen Punkten Rückmeldung erhalten, diese Leistung könne nicht erstattet werden – in manchen Rückschreiben las sich das so, als habe der Zahnarzt das weder leisten noch berechnen dürfen. Hier haben die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium jetzt eine wichtige Transparenz-Vereinbarung geschlossen. In dem Papier heißt es: „Bei strittiger Anwendung oder aufgrund unterschiedlicher Auslegung der GOZ kann die Erstattung durch die Beihilfestellen in Einzelfällen abgelehnt werden. Dies bedeutet aber nicht generell, dass die Berechnung durch den Zahnarzt unrechtmäßig erfolgt ist.“ „Darüber hinaus können die beihilferechtlichen Bestimmungen Erstattungen zu bestimmten, vom Zahnarzt durchaus berechenbaren Gebühren ganz oder teilweise ausschließen.“
Beihilfe-Patienten: Mehr Transparenz
19.06.2013
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