Ausnahmeklausel für Amalgamfüllungen – Aktivisten fordern übergreifendes Verbot

Ausnahmeklausel für Amalgamfüllungen – Aktivisten fordern übergreifendes Verbot

Seit Anfang Juli 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches den Umgang mit Amalgam regelt. Bereits seit längerem steht das in der Zahnmedizin verwendete Füllungsmaterial in der Kritik. Nach der neuen Verordnung darf das Material bei Jugendlichen unter 15 Jahren, schwangeren und stillenden Frauen nicht mehr verwendet werden. Der Grund: Ein großer Teil des Amalgams enthält Quecksilber, welches im Verdacht steht, den Körper gesundheitlich zu schädigen.

Die neuen Einschränkungen reichen jedoch aus Sicht von Aktivisten nicht aus. Sie fordern ein generelles Verbot von Amalgam ab 2020. Ihre Forderung richtet sich nicht nur an eine generelle Ausweitung des Verbots, sondern auch gegen eine weitere Herstellung von quecksilberhaltigen Produkten. Noch immer wird bei Zahnfüllungen auf Amalgam zurückgegriffen.

Die Aktivisten argumentieren ihre Forderung außerdem damit, dass Quecksilber als hochgiftiger Sondermüll eingeordnet werden müsse und in der modernen Zahnmedizin nicht mehr nötig sei, da adäquate alternative Füllungsmaterialien zur Verfügung stünden.

31.07.2018

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