Amalgam nur noch eingeschränkt ab 2018

Amalgam nur noch eingeschränkt ab 2018

Seit längerer Zeit wird versucht auf die möglichen Risiken und Gefahren von Quecksilber im Mund hinzuweisen. Und nun kommt auch eine Verordnung auf den Weg, die eine Versorgung mit Amalgamfüllungen in der Zahnmedizin beschränken und in absehbarer Zeit gänzlich verbieten könnte. Das umstrittene Füllungsmaterial ist vor allem bei schwangeren und stillenden Frauen sowie bei Kindern mit Milchzähnen risikobehaftet und der Einsatz ab Juli 2018 nur noch in Ausnahmen möglich.

Eine EU-weite Verordnung würde den nächsten großen Schritt bedeuten: das komplette Verbot von Dentalamalgam bis 2030. Offen ist aber bislang ob die EU-Mitgliedstaaten diesem Antrag stattgeben. Hindernis ist nämlich der Amalgamabscheider, eine technische Vorrichtung, welche das Überleiten von Amalgampartikeln in zahnärztlichem Abwasser in das kommunale Abwasser verhindert. Denn während in Deutschland ein Amalgamabscheider seit Langem vorgeschrieben ist, gibt es in mehreren EU-Staaten keine gesetzliche Pflicht dafür. 

Weitere Informationen: www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/amalgam-ab-juli-2018-nicht-mehr-bei-schwangeren-und-kindern-a-1125008.html

31.08.2017

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