Für viele Patienten stellt sich, früher oder später, die Frage, ob ihre Weisheitszähne entfernt werden sollten oder ob sie bleiben können. Während man in zurückliegenden Jahren eher zu „Ziehen" geraten hatte, um ungünstigem Druck auf die Zahnreihe vorzubeugen, geht man heute differenzierter mit der Frage um. Beispielsweise könnte ein – meist gekippt – im Knochen stehender Weisheitszahn kieferorthopädisch aufgerichtet werden und stützende Aufgaben erfüllen, wenn die Nachbarzähne entfernt werden mussten. Ohne konkrete Hinweise auf eine Störung der Mundgesundheit oder krankhafte Veränderungen, so die Bundeszahnärztekammer, sollte ein Weisheitszahn nicht gezogen werden. In der entsprechenden wissenschaftlichen Leitlinie wird eine operative Entfernung vor allem dann als notwendig bezeichnet, wenn Karies oder Wurzelentzündungen festgestellt werden, wenn in der Umgebung des Zahnes Zysten entdeckt werden, wenn ein Weisheitszahn so ungünstig steht, dass er das Zusammenbeißen der Zähne erschwert, oder auch, wenn eine Kieferoperation geplant ist, der der Weisheitszahn behindernd im Weg steht. Auch wenn der Weisheitszahn einen Schlupfwinkel für Infektionen ermöglicht, ist eine Entfernung in der Regel sinnvoll.

Weisheitszähne: Raus - oder nicht?
12.11.2015
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Zahnarztpraxis Dr. Nowak, Berlin
Dr. med. dent. Marcus Nowak
Master of Science (MSc) Implantologie und Orale Chirurgie
Dr. med. dent. Kalvin Nowak
Dr. med. dent. Ole Nowak
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