Konventioneller kombiniert festsitzend herausnehmbarer Zahnersatz

Konventioneller kombiniert festsitzend herausnehmbarer Zahnersatz

Bei dieser Form des Zahnersatzes wird eine herausnehmbare Prothese an festzementierten Präzisionselementen gehalten. Für die mit Präzisionselementen gehaltene Prothese müssen einige – oder bei nur noch wenig vorhandenen – alle Zähne überkront werden.


Diese Kronen haben die Form eines dünnen Metallkäppchens, welche als Primärkrone bezeichnet wird, über die dann sehr genau passend und aufklemmend sitzend eine zahnähnliche Sekundärkrone, die auch verblendbar ist und die an der herausnehmbaren Prothesenbasis befestigt ist aufgestülpt wird.

Bei dieser Art von Zahnersatz spricht man von sogenannten Doppelkronen- oder Teleskopprothesen. Anstelle von solchen Doppelkronen oder Teleskopkronen können auch mit Keramik

verblendete Kronen oder Brücken hergestellt werden, die an einer Seite ein sogenanntes Präzisionsgeschiebe angelötet, angegossen oder angeschweißt haben, über die die Prothese dann mit einem passgenauen Matrizenteil aufgeschoben wird.

Auf der Rückseite dieser sogenannten Geschiebekronen sind zur besseren Schub- und Belastungsverteilung sogenannte Fräsungen mit dazu in der Prothese passgenau eingebrachten Gegenstücken eingearbeitet.

Unter konventionellen kombiniert festsitzenden Zahnersatz fallen also

  • Doppelkronen– / Teleskopprothesen
  • Geschiebeprothesen
  • Früher gebräuchliche, sogenannte Druckknopf- oder Stegprothesen sind wegen ihrer Reparaturanfälligkeit und ihrer mangelnden Hygienefähigkeit nicht mehr den vorgenannten vorzuziehen.

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