Was kosten Implantate?

Was kosten Implantate?

Die Kosten für Implantate können sehr unterschiedlich ausfallen: sie sind abhängig von der Anzahl, der Lage, der gewünschten Ausführung, dem vorhandenen Knochenangebot und ähnlichen Faktoren. 

Sind sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt ihre Krankenkasse nur bestimmte Kosten, ein Eigenanteil ist in den meisten Fällen unvermeidlich.


Die Kosten für Zahnimplantate sind abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • der Anzahl der zu setzenden Implantate
  • der Lage der zu setzenden Implantate
  • der Ausführung der Implantate
  • dem vorhandenen Knochenangebot
  • dem gewünschten Komfort des Zahnersatzes

Um eine genaue Aussage über die Kosten zu geben, ist es daher unerlässlich, die Gesamtsituation zu begutachten und zu besprechen. Es werden dabei auch Ihre Wünsche berücksichtigt und Alternativen angeboten.

Unverbindliche Kostenschätzung

Sie haben hier die Möglichkeit eine ungefähre und unverbindliche Kostenschätzung zu Implantaten zu erfragen. Bitte beschreiben Sie Ihre Zahnsituation so präzise wie möglich. Wenn Sie im Besitz einer Röntgenaufnahme sind, schicken Sie diese bitte mit dem Formular mit. Wir werden Ihnen dann – unverbindlich – eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten zusenden.

Wieviel Zähne fehlen?

Wann trat der Zahnverlust auf?

Tragen Sie bereits Zahnersatz?

Sind Sie im Besitz eines Röntgenbildes?

Erstattung von Kosten durch die Krankenkassen

Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Eine Gesamtpanung sollte immer – so weit möglich – noch vor Behandlungsbeginn erstellt werden. Die Kassen behalten sich besonders bei größeren Versorgungen eine Vorbegutachtung vor, somit sollte der Plan noch vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht werden. Ist mit der Behandlung bereits begonnen worden, so kann der Patient unter Umständen seinen Kassenzuschuss verlieren oder nur zum Teil ausgezahlt bekommen!

Die Gesamtplanung besteht in der Regel aus mehreren Schritten und Plänen:

  1. Implantologische Planung: Die gesetzlichen Krankenkassen geben nach derzeitigem Stand keine Zuschüsse für Implantate. Ausnahmen sind spezielle Vorerkrankungen (z.B. Zahnnichtanlage oder Krebspatienten nach erfolgreicher Behandlung), die aber speziell durch die Krankenkassen begutachtet werden müssen. Für diesen Behandlungsabschnitt erhält der Patient einen sogenannten “implantologischen Kostenplan”. Die Kosten für diesen Behandlungsteil trägt der Patient in der Regel komplett selbst
  2. Provisorische Versorgung: Für die provisorische Versorgung – falls nötig – mit einem herausnehmbaren Provisorium oder einer Vollprothese gibt es einen entsprechenden Kassenkostenplan, der vorher von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Wenn die Versorgung mit einem festsitzenden zahn- oder implantatgetragenen Provisorium erfolgen soll, kann auch hier zumindest eine teilweise Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Auch hierfür muss ein spezieller sog. “andersartiger” Kassenkostenplan erstellt und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Leider werden diese festsitzenden provisorischen Versorgungen nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse genehmigt. Der Patient trägt dann auch diese Behandlungskosten komplett selbst.
  3. Prothetische Versorgung (Endgültiger Zahnersatz) Für die prothetische Behandlungsphase (Anfertigung des endgültigen Zahnersatzes) wird wiederum ein sog. “andersartiger” Kassenkostenplan erstellt. Der sog. “andersartige” Kassenkostenplan besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus der Kassenplanung mit dem entsprechenden Kassenzuschuss und zum anderen aus der eigentlich durchzuführenden implantatprothetischen Versorgung. Der von der Krankenkasse dann festgelegte Festzuschuss kann als eine Art “Anzahlung” mit der eigentlichen Versorgung verrechnet werden, wenn der Patient diesen Zuschuss an die Praxis abgetreten hat. Der Zuschuss der Krankenkasse ist abhängig von der Anzahl, der Lage und dem Zustand der restlichen natürlichen Zähne.

Wenn der Kassenpatient eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann ein entsprechender Zuschuss durch die private Zusatzversicherung erfolgen. Auch hier sollten entsprechende Pläne vorab eingereicht werden. In der Regel erfolgt die Auszahlung abhängig vom Kassenzuschuss.

Da die zu erwartenden Kosten sehr individuell sind, können wir eine genaue Angabe erst nach der Diagnose erstellen. Gerne könne Sie hier einen unverbindlichen Termin zur Diagnose und zur Erstellung eines Kostenplanes buchen.

Kostenerstattung bei den privaten Krankenkassen

Auch hier sollte immer vor Behandlungsbeginn eine Gesamtplanung so weit es möglich ist erstellt werden! Diese sollte vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht werden. Die Kassen behalten sich besonders bei größeren Versorgungen eine Vorbegutachtung vor. Ist mit der Behandlung bereits begonnen worden, so kann der Patient unter Umständen seinen Kassenzuschuss verlieren oder nur zum Teil ausgezahlt bekommen!

In der Regel bekommt der Patient drei Kostenpläne:

Einen für die implantologische Phase (für das Setzen der Implantate)
Einen für die provisorische Versorgung, wenn nötig
Einen für die endgültige Versorgung

Da die zu erwartenden Kosten sehr individuell sind, können wir eine genaue Angabe erst nach der Diagnose erstellen. Gerne könne Sie hier einen unverbindlichen Termin zur Diagnose und zur Erstellung eines Kostenplanes buchen.

Weitere Themen