Höhere Festzuschüsse der Krankenkassen ab Oktober 2020

Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Vergütung der Festkosten der Basisversorgung durch die Krankenkassen von 50% auf 60% gestiegen. Wer noch vor dem 1. Oktober einen aktuellen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten hat und diesen innerhalb der nächsten 6 Monate eingliedern lässt, sollte vorher bei der Krankenkasse eine Anpassung der Genehmigung an die aktuelle Rechtslage beantragen. Das kann, abhängig vom jeweiligen Festkostenzuschuss, eine signifikante Einsparung bedeuten.

Ein neuer Heil- und Kostenplan ist dafür nicht nötig.

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/seit-oktober-mehr-zuschuss-beim-zahnersatz-50645

Dr. med. dent. Marcus Nowak
Zahnarzt für Zahnimplantate, Zahnersatz und Ästhetische Zahnmedizin in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

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