Gesetzliche Krankenkassen müssen selbst dann nicht für eine Implantatbehandlung aufkommen, wenn ein Patient wegen starken Knochenschwundes der Kiefer auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart unlängst entschieden. In dem zugrunde liegenden Rechtstreit hatte ein gesetzlich Versicherter seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate im zahnlosen Oberkiefer verklagt. Der behandelnde Zahnarzt hatte eine konventionelle Versorgung mit einer Prothese für ausgeschlossen gehalten. In seiner Begründung führte das Sozialgericht aus, dass die Behandlung mit Implantaten grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre und eine Kieferatrophie nicht zu jenen Ausnahmeindikationen gehöre, bei denen die Kosten übernommen würden. Darum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, die solche Kosten abdeckt.
Geschrumpfter Kieferknochen: Krankenkasse muss nicht für Implantate zahlen
23.10.2014
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