Die professionelle Zahnreinigung – bald von den Kassen übernommen?

Seit längerem wird diskutiert, ob die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen. Derzeit müssen Patienten diese privat bezahlen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen könnte negative ökonomische Auswirkungen auf Praxen haben, die ihren Schwerpunkt auf Parodontologie und Prävention legen.

Die PZR beinhaltet das Entfernen von Zahnbelägen, die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, eine Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen. Grundlegend aber muss individuell betrachtet werden, wem die professionelle Zahnreinigung im Besonderen nützt. Bei parodontal gesunden (jungen) Erwachsenen etwa erzielt eine wiederholte Mundhygieneinstruktionen (MHI) denselben Effekt wie die MHI in Verbindung mit einer PZR. Eine MHI kommt im Gegensatz zur PZR lediglich mit einer Primärprophylaxe der Parodontitis sowie einer möglichen Zahnsteinentfernung aus – letztere wird sogar einmal jährlich von den gesetzlichen Kassen übernommen. Zweckmäßig und wirtschaftlich betrachtet scheint es demnach unwahrscheinlich, dass parodontale Primärprophylaxe (und damit auch die PZR) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird.

Weitaus aussichtsreicher hingegen erscheint die Frage danach, ob die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) als Anwärter für eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Frage kommt. Eine UPT ist weitaus umfangreicher als eine PZR. Die UPT beinhaltet die Erhebung eines Parodontalstatus (1-2-mal jährlich), einen Plaque- und Gingivitisindex und wird durch MHI ergänzt. Wenn nötig kommen zusätzlich die subgingivale Reinigung von Taschen und der Entfernung des Biofilms hinzu.

Dr. med. dent. Marcus Nowak
Zahnarzt für Zahnimplantate, Zahnersatz und Ästhetische Zahnmedizin in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

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