Die Professionelle Zahnreinigung, kurz: PZR, wird in manchen Medienberichten und Statements der Krankenkassen als sogenannte IGEL-Leistung bezeichnet – als Behandlungsverfahren also, das nicht medizinisch begründet ist. Dem widersprach die Bundeszahnärztekammer kürzlich deutlich: Der medizinische Nutzen der PZR sei gut belegt.
Vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko sei die PZR eine wichtige vorbeugende und auch therapeutische Behandlung. Sie unterstütze die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösten Karies und Parodontitis aus – daher bezuschussten viele Krankenkassen die PZR auch auf freiwilliger Basis.